Auch wenn es vor Ort zuletzt still blieb – online kommt die St. Galler Krawall-Jugend nicht zur Ruhe. Doch wer an den Ausschreitungen teilnimmt, riskiert viel.
Krawalle
An zwei Wochenenden in Folge ist es in St. Gallen zu Ausschreitungen gekommen. Am letzten Freitag blieb es ruhig. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor rund einer Woche ist es in St. Gallen zu Krawallen wegen Corona-Regeln gekommen.
  • Videos und Posts auf Social Media lassen vermuten, dass es erneut eskalieren könnte.
  • Wer jedoch an den Ausschreitungen teilnimmt, setzt möglicherweise seine Lehre aufs Spiel.
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Die St. Galler Jugend-Krawalle vor rund einer Woche sorgten für Schlagzeilen: Hoher Sachschaden, Verletzte, zahlreiche Festnahmen. Auch für diesen Freitag waren erneut Ausschreitungen angekündigt, in der Stadt blieb es allerdings ruhig – dennoch: Auf Social Media ist unter den Randalierern längst keine Ruhe eingekehrt.

Posts und Videos deuten darauf hin, dass es zu weiteren Ausschreitungen kommen könnte. Doch riskieren die Jugendlichen nebst hohen Strafen und einer möglichen Ansteckung mit dem Coronavirus auch ihre Lehrstelle?

St. Gallen
Polizeipräsenz letzten Freitag in St. Gallen. - Keystone

Auf Anfrage von Nau.ch schreibt das Bildungsdepartement des Kantons St. Gallen: «Einseitige fristlose Lehrvertragsauflösungen durch den Lehrbetrieb sind nach Ablauf der Probezeit nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.»

Es könne aber nicht eine generelle Aussage dazu gemacht werden, wie weit das Verhalten der Lernenden bei Ausschreitungen dem Lehrbetrieb schadet. Auch, ob dabei ein Grund für eine Verwarnung oder ein wichtiger Grund für eine Vertragsauflösung gegeben ist, kann das Departement nicht sagen.

Lehrbetriebe würden «Massnahmen prüfen»

Deutlicher wird Philipp Müller, Rektor der Berufsschule KBZ St. Gallen: «Eine Auflösung von Lehrverträgen ist selten nur auf ein Ereignis zurückzuführen, sondern meist ein Zusammenspiel von verschiedenen Faktoren.»

Er nennt beispielhaft Leistungen in der Schule, im Betrieb, disziplinarische oder persönliche Themen oder auch die Gesundheit. An der Schule habe man aktuell keine Kenntnis von Lernenden, die bei den Krawallen involviert waren.

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Der Lehrvertrag wird nur selten wegen eines einzelnen Ereignisses aufgelöst, weiss der Rektor einer St. Galler Berufsschule. (Symbolbild) - Keystone

Und was sagen die Lehrbetriebe? Auf die Frage, ob Lernende ihre Stelle verlieren könnten, wenn sie bei den Ausschreitungen dabei waren, antwortet Coop-Sprecherin Melanie Grüter: «Einzelne Ausnahmefälle würden wir individuell behandeln und die entsprechenden Umstände prüfen.»

Bei Coop seien keine Fälle von Jugendlichen bekannt, die ihre Lehrstelle aus ähnlichen Gründen verloren haben. Ähnlich tönt es bei Login, dem Bildungspartner der SBB. Sprecherin Manuela Stockmeyer sagt zu Nau.ch: «Wir erwarten von unseren Lernenden, dass sie sich korrekt verhalten und haben die Erfahrung gemacht, dass dem auch so ist.»

Würden Sie einen Lehrling entlassen, der an Krawallen teilnimmt?

Komme es doch einmal zu Problemen, werde zuerst das Gespräch mit dem Lernenden und seinem Berufsbildner gesucht. Dabei werde situativ nach den optimalsten Lösungen gesucht.

Auch die Bank Raiffeisen setzt in einem ersten Schritt auf den Dialog. Sprecher Joël Grandchamp erklärt: «Raiffeisen würde zunächst mit dem Mitarbeitenden das Gespräch suchen und – soweit notwendig – dem Einzelfall angemessene Massnahmen prüfen.»

Auch ohne Lehr-Rausschmiss – Teenies riskieren viel

Konsequenzen dürfte es für Krawallmacher also haben, sollte ihr Arbeitgeber von ihrer Teilnahme erfahren. Ob das direkt die Kündigung bedeutet, lassen die Lehrbetriebe aber offen.

Coronavirus
Chaos in St. Gallen: Wer an den Krawallen dabei war, riskierte eine saftige Strafe. - Keystone

Dennoch – auch ohne Lehr-Rausschmiss riskieren die Jugendlichen einiges, wenn sie an Ausschreitungen dabei sind. Zum Landfriedensbruch hält das Strafgesetzbuch fest: «Wer an einer öffentlichen Zusammenrottung teilnimmt, bei der mit vereinten Kräften gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden, wird mit Frei­heitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft

Ähnlich sieht es bei Gewalt und Drohung gegen Beamte aus: Wer einen Polizisten bei der Ausführung seiner Tätigkeit hindert, riskiert ebenfalls bis zu drei Jahre Haft.

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